Transparenz

Wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen

Das Thema Transparenz ist für die BerndtSteinKinder Stiftung wichtig. Deshalb machen wir die Selbst­ver­pflichtung zur Transparenz der Initiative Transparente Zivil­gesell­schaft mit allen darin aufgeführten Materialien öffentlich.

Logo der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der ITZ angeschlossen.

1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungs­jahr unserer Organisation

BerndtSteinKinder Stiftung Hamburg
Palmaille 98
22767 Hamburg

Gründungsjahr: Dezember 2015 

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

Satzung
Ziele

3. Bescheide des Finanzamts, Angaben zur Steuer­begün­stigung

Die BerndtSteinKinder Stiftung ist seit ihrer Gründung im Dezember 2015 als gemeinnützig anerkannt, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Der aktuelle Freistellungsbescheid wurde am 28.02.2024 ausgestellt.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Vorstand: Vera Berndt (Vorsitzende), Clara Berndt, Ulrike Hafer-Drinkuth

5. Bericht über die Tätigkeiten

Jahresbericht der BerndtsteinKinder Stiftung 2023

6. Personalstruktur

Der Vorstand führt die Geschäfte der BerndtSteinKinder Stiftung. Die Ziele der Stiftung werden mit Unterstützung von Wissenschaft­lerinnen, Ärztinnen, Familien­hebammen, Familien-Kinder­kranken­schwestern und anderen Berufs­gruppen mit der Weiterbildung in Entwicklungs­psycho­logischer Beratung erreicht.

7. Mittelherkunft

Die Erfüllung des Stiftungs­zwecks finanziert die BerndtSteinkinder Stiftung aus Spenden und Einkünften aus dem Stiftungs­kapital.

PDF Gewinn- und Verlustrechnung 2022
PDF Gewinn- und Verlustrechnung 2021
PDF Gewinn- und Verlustrechnung 2020
PDF Gewinn- und Verlustrechnung 2019
PDF Gewinn- und Verlustrechnung 2018
PDF Gewinn- und Verlustrechnung 2017
PDF Gewinn- und Verlustrechnung 2016

8. Mittelverwendung

Hier finden Sie die Aufstellung Einnahmen und Ausgaben aus dem Jahr 2022.

9. Gesellschafts­rechtliche Verbundenheit mit Dritten

Es besteht keine gesellschafts­rechtliche Verbundenheit mit Dritten.

10. Zuwendungen, die mehr als 10 Prozent der Gesamtjahres­einnahmen aus­machen

Zuwendungen, die über zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, wurden 2021 von der Conrad Hinrich Donner Stiftung und der Otto Krahn Group eingebracht.