Wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen
Das Thema Transparenz ist für die BerndtSteinKinder Stiftung wichtig. Deshalb machen wir die Selbstverpflichtung zur Transparenz der Initiative Transparente Zivilgesellschaft mit allen darin aufgeführten Materialien öffentlich.
1. Name, Sitz, Anschrift, Gründungsjahr unserer Organisation
BerndtSteinKinder Stiftung Hamburg
Palmaille 98
22767 Hamburg
Gründungsjahr: Dezember 2015
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
3. Bescheide des Finanzamts, Angaben zur Steuerbegünstigung
Die BerndtSteinKinder Stiftung ist seit ihrer Gründung im Dezember 2015 als gemeinnützig anerkannt, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Der aktuelle Freistellungsbescheid wurde am 26. Februar 2021 ausgestellt.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Vorstand: Vera Berndt (Vorsitzende), Clara Berndt, Ulrike Hafer-Drinkuth
5. Bericht über die Tätigkeiten
Jahresbericht der BerndtsteinKinder Stiftung 2021
Jahresbericht der BerndtSteinKinder Stiftung 2020
Jahresbericht der BerndtSteinKinder Stiftung 2019
Jahresbericht der BerndtSteinKinder Stiftung 2018
Jahresbericht der BerndtSteinKinder Stiftung 2017
Jahresbericht der BerndtSteinKinder Stiftung 2016
6. Personalstruktur
Der Vorstand führt die Geschäfte der BerndtSteinKinder Stiftung. Die Ziele der Stiftung werden mit Unterstützung von Wissenschaftlerinnen, Ärztinnen, Familienhebammen, Familien-Kinderkrankenschwestern und anderen Berufsgruppen mit der Weiterbildung in Entwicklungspsychologischer Beratung erreicht.
7. Mittelherkunft
Die Erfüllung des Stiftungszwecks finanziert die BerndtSteinkinder Stiftung aus Spenden und Einkünften aus dem Stiftungskapital.
PDF Gewinn- und Verlustrechnung 2020
PDF Gewinn- und Verlustrechnung 2019
PDF Gewinn- und Verlustrechnung 2018
PDF Gewinn- und Verlustrechnung 2017
PDF Gewinn- und Verlustrechnung 2016
8. Mittelverwendung
Hier finden Sie die Aufstellung Einnahmen und Ausgaben ab dem Jahr 2016.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten.
10. Zuwendungen, die mehr als 10 Prozent der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen
Zuwendungen, die über zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, werden von der Stifterin Vera Berndt eingebracht.